Das
Generalsekretariat
Während aller Phasen seiner Arbeit stützt sich das Komitee
auf eine Stammbesetzung von 26 Personen, die vom Generalsekretär
geleitet wird. Die Sachbearbeiter übernehmen die Verantwortung
für die Logistik (Analyse der Unterlagen der Einrichtungen,
Aufträge an die Experten, Vorbereitung des Endberichtes) der
Evaluierungen der Einrichtungen und der Kommissionen und Arbeitsgruppen
des Komitees. Der Dienst für Öffentlichkeitsarbeit und
Public relations beinhaltet ein der Öffentlichkeit zugängliches
Dokumentationszentrum (Tel. 00 33 1 55 55 62 49).
Die Vorgehensweise der Evaluierung
Während der Evaluierungen hat das Komitee seine Methode nach
und nach in pragmatischer Weise fortentwickelt, einerseits aufgrund
der Neuheit der auf das gesamte französische höhere Bildungswesen
angewendeten Vorgehensweise, andererseits aufgrund des Prinzips
eines Dialoges zwischen Evaluierenden und Evaluierten.Die verschiedenen
Abschnitte der Evaluierung einer Einrichtung gliedern sich wie folgt:
- Nachdem ein Hochschulrektor oder der Direktor einer Einrichtung
die Bitte um Evaluierung an den Präsidenten des Komitees gerichtet
hat, werden zwei Mitglieder zu ihrer Durchführung abgeordnet;
sie stützt sich auf detaillierte Fragebögen, die vom Generalsekretariat
des Komitees erstellt wurden: ein Fragebogen für die allgemeine
Darstellung der Einrichtung, Fragebögen nach Teilbereichen
und Dienststellen;
- ein erster Besuch erlaubt es, allen Verantwortlichen zu begegnen;
- je nach Art und Organisation der Einrichtung werden vom Komitee
Experten benannt; nach einer Analyse der vom Generalsekretariat
erarbeiteten Dokumente führen sie einen zwei- bis viertägigen
Besuch vor Ort durch; ihre Berichte, die vertraulich bleiben, dienen
als Grundlage für die Ausarbeitung des allgemeinen Berichtes;
- die Abfassung des Endberichtes erfolgt nach gemeinsamen Sitzungen
mit den Experten und zusätzlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen
der Einrichtung;
- die endgültige Fassung des Berichtes wird sodann vom Komitee
in einer Vollversammlung verabschiedet;
- der Präsident oder Rektor der evaluierten Einrichtung verfasst
eine Antwort, die als Nachwort veröffentlicht wird.
Der Evaluationsbericht wird an den Staatspräsidenten und den
Minister, in dessen Aufgabenbereich die betreffende Einrichtung
fällt, sowie an die Verantwortlichen der Einrichtung gesandt.
Anschliessend sorgt das Komitee für eine weitere Verbreitung:
an die wissenschaftliche und akademische Welt, die Verwaltungsbehörden,
Personen aus der Politik und Repräsentanten aus Gesellschafts-
und der Wirtschaftskreisen, Auslandskorrespondenten, Medien.
Das Instrumentarium der Evaluierung
Die Evaluationskriterien beruhen auf Indikatoren hinsichtlich der
eingesetzten Mittel und der erzielten Ergebnisse. Sie wurden gemeinsam
mit der Hochschulrektorenkonferenz erarbeitet. Die wichtigste Rolle
kommt der qualitativen Einschätzung zu; das Sammeln quantitativer
Daten ist nur in Verbindung mit einer Analyse der Besonderheiten
jeder Einrichtung oder jeder Fächergruppe sinnvoll. Jedoch
müssen die angewendeten Methoden einen gewissen Konsens und
eine breite Anwendung finden.
Das methodische Vorgehen stützt sich auf eine vergleichende
Analyse, die sich, in Verbindung mit dem vorhandenen Datenmaterial,
auf eine Auswahl von Indikatoren und die Einsetzung eines mit den
Einrichtungen abgestimmten Systemes stützt. Die Fortsetzung
dieser Zusammenarbeit, die Vertiefung der Beziehungen mit den Experten
und der zentralen Verwaltung, die aus den bereits abgeschlossenen
Evaluierungen und den neuartigen Beziehungen zwischen dem Staat
und den Universitäten gezogenen Lehren erlauben es, Rhythmus
und Wirksamkeit der Evaluierungen zu verbessern. Jede Einrichtung
wird dazu angehalten, regelmässig die Daten zu sammeln, die
ihr notwendig scheinen, und besondere qualitative Analysen vorzubereiten.
Diese Daten geben ein Instrumentarium interner Evaluierung an die
Hand, das dem Komitee für eine externe Evaluierung vorgelegt
wird; diese geht von einer wechselseitigen Beurteilung auf horizontaler
Ebene aus.
Am 1. Dezember 1998 hatte das Komitee 130 Evaluierungen von Einrichtungen,
acht Fortsetzungen, fünf Fächerevaluierungen (Geographie,
Informations- und Kommunikationswissenschaften und Zahnmedizin sind
veröffentlicht) und neue themenorientierte Programme in die
Wege geleitet. Die Evaluierung hat im höheren Bildungswesen
Heimatrecht erworben. Die Arbeiten des Komitees haben spürbare
Konsequenzen, sowohl im Innern der evaluierten Einrichtungen als
auch in einem grossen Gesamtkomplex von lokalen, nationalen und
internationalen Überlegungen und Initiativen. Das Komitee möchte
zugleich Mittler und Ansporn sein. Es regt zu einer permanenten
Prozedur interner Evaluierung an. Seine Evaluierungen bestärken
die Autonomie und die Verantwortung der im höheren Bildungswesen
Tätigen.
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