Das nationale Evaluierungskomitee
Tätigkeitsmerkmale
Arbeitsweise
Zusammensetzung

Das Generalsekretariat
Während aller Phasen seiner Arbeit stützt sich das Komitee auf eine Stammbesetzung von 26 Personen, die vom Generalsekretär geleitet wird. Die Sachbearbeiter übernehmen die Verantwortung für die Logistik (Analyse der Unterlagen der Einrichtungen, Aufträge an die Experten, Vorbereitung des Endberichtes) der Evaluierungen der Einrichtungen und der Kommissionen und Arbeitsgruppen des Komitees. Der Dienst für Öffentlichkeitsarbeit und Public relations beinhaltet ein der Öffentlichkeit zugängliches Dokumentationszentrum (Tel. 00 33 1 55 55 62 49).

Die Vorgehensweise der Evaluierung

Während der Evaluierungen hat das Komitee seine Methode nach und nach in pragmatischer Weise fortentwickelt, einerseits aufgrund der Neuheit der auf das gesamte französische höhere Bildungswesen angewendeten Vorgehensweise, andererseits aufgrund des Prinzips eines Dialoges zwischen Evaluierenden und Evaluierten.Die verschiedenen Abschnitte der Evaluierung einer Einrichtung gliedern sich wie folgt:
- Nachdem ein Hochschulrektor oder der Direktor einer Einrichtung die Bitte um Evaluierung an den Präsidenten des Komitees gerichtet hat, werden zwei Mitglieder zu ihrer Durchführung abgeordnet; sie stützt sich auf detaillierte Fragebögen, die vom Generalsekretariat des Komitees erstellt wurden: ein Fragebogen für die allgemeine Darstellung der Einrichtung, Fragebögen nach Teilbereichen und Dienststellen;
- ein erster Besuch erlaubt es, allen Verantwortlichen zu begegnen;
- je nach Art und Organisation der Einrichtung werden vom Komitee Experten benannt; nach einer Analyse der vom Generalsekretariat erarbeiteten Dokumente führen sie einen zwei- bis viertägigen Besuch vor Ort durch; ihre Berichte, die vertraulich bleiben, dienen als Grundlage für die Ausarbeitung des allgemeinen Berichtes;
- die Abfassung des Endberichtes erfolgt nach gemeinsamen Sitzungen mit den Experten und zusätzlichen Gesprächen mit den Verantwortlichen der Einrichtung;
- die endgültige Fassung des Berichtes wird sodann vom Komitee in einer Vollversammlung verabschiedet;
- der Präsident oder Rektor der evaluierten Einrichtung verfasst eine Antwort, die als Nachwort veröffentlicht wird.

Der Evaluationsbericht wird an den Staatspräsidenten und den Minister, in dessen Aufgabenbereich die betreffende Einrichtung fällt, sowie an die Verantwortlichen der Einrichtung gesandt. Anschliessend sorgt das Komitee für eine weitere Verbreitung: an die wissenschaftliche und akademische Welt, die Verwaltungsbehörden, Personen aus der Politik und Repräsentanten aus Gesellschafts- und der Wirtschaftskreisen, Auslandskorrespondenten, Medien.

Das Instrumentarium der Evaluierung
Die Evaluationskriterien beruhen auf Indikatoren hinsichtlich der eingesetzten Mittel und der erzielten Ergebnisse. Sie wurden gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz erarbeitet. Die wichtigste Rolle kommt der qualitativen Einschätzung zu; das Sammeln quantitativer Daten ist nur in Verbindung mit einer Analyse der Besonderheiten jeder Einrichtung oder jeder Fächergruppe sinnvoll. Jedoch müssen die angewendeten Methoden einen gewissen Konsens und eine breite Anwendung finden.
Das methodische Vorgehen stützt sich auf eine vergleichende Analyse, die sich, in Verbindung mit dem vorhandenen Datenmaterial, auf eine Auswahl von Indikatoren und die Einsetzung eines mit den Einrichtungen abgestimmten Systemes stützt. Die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit, die Vertiefung der Beziehungen mit den Experten und der zentralen Verwaltung, die aus den bereits abgeschlossenen Evaluierungen und den neuartigen Beziehungen zwischen dem Staat und den Universitäten gezogenen Lehren erlauben es, Rhythmus und Wirksamkeit der Evaluierungen zu verbessern. Jede Einrichtung wird dazu angehalten, regelmässig die Daten zu sammeln, die ihr notwendig scheinen, und besondere qualitative Analysen vorzubereiten. Diese Daten geben ein Instrumentarium interner Evaluierung an die Hand, das dem Komitee für eine externe Evaluierung vorgelegt wird; diese geht von einer wechselseitigen Beurteilung auf horizontaler Ebene aus.
Am 1. Dezember 1998 hatte das Komitee 130 Evaluierungen von Einrichtungen, acht Fortsetzungen, fünf Fächerevaluierungen (Geographie, Informations- und Kommunikationswissenschaften und Zahnmedizin sind veröffentlicht) und neue themenorientierte Programme in die Wege geleitet. Die Evaluierung hat im höheren Bildungswesen Heimatrecht erworben. Die Arbeiten des Komitees haben spürbare Konsequenzen, sowohl im Innern der evaluierten Einrichtungen als auch in einem grossen Gesamtkomplex von lokalen, nationalen und internationalen Überlegungen und Initiativen. Das Komitee möchte zugleich Mittler und Ansporn sein. Es regt zu einer permanenten Prozedur interner Evaluierung an. Seine Evaluierungen bestärken die Autonomie und die Verantwortung der im höheren Bildungswesen Tätigen.